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Herzlich willkommen.
Michael Lübke,
Evos Hamburg GmbH, Hamburg
Thomas Theisejans,
Deutsche Bahn AG, Berlin
Martin Vollmer,
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Lünen
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© 2024 Deutsche Gesellschaft für Krisenmanagement e.V. (DGfKM). Alle Rechte vorbehalten. |
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Deutsche Gesellschaft
für Krisenmanagement e.V. |
Zu ausgewählten Aspekten der Bewältigung außergewöhnlicher Situationen - wie dem Umgang mit Krisen und Katastrophen oder dem Management von Restrukturierungen und Insolvenzen - nimmt die Deutsche Gesellschaft für Krisenmanagement e.V. (DGfKM) regelmäßig Stellung. Alle Stellungnahmen sind namentlich gekennzeichnet und geben damit nicht zwangsläufig die Position aller Mitglieder des Berufsverbandes wieder. Sie sollen die Fachdiskussion innerhalb des Berufsstandes anregen und einen Beitrag zur weiteren Professionalisierung leisten.
Am 01. Januar 2021 ist das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz, StaRUG) in Kraft getreten. Dieses setzt neue wichtige Rahmenbedingungen für das Krisen- und Risikomanagement sowie für die Restrukturierung von Unternehmen. Die betriebswirtschaftlichen Implikationen – speziell aus § 1 StaRUG – wurden in der Zwischenzeit in verschiedenen Standards und Leitfäden präzisiert. Die durch das StaRUG angesprochenen Themen betreffen auch die Aktivitäten der Deutschen Gesellschaft für Krisenmanagement e.V. (DGfKM) als Berufsverband der Krisen- und Restrukturierungsmanager. Ergänzend zu den bestehenden Standards fassen die DGfKM-Mitglieder Prof. Dr. Werner Gleißner (Leinfelden-Echterdingen) und Dr. Utz Brömmekamp (Düsseldorf) die wesentlichen Aspekte des StaRUG zusammen. | Mehr (.pdf) |
Herzlich willkommen.
Michael Lübke,
Evos Hamburg GmbH, Hamburg
Thomas Theisejans,
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Martin Vollmer,
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© Deutsche Gesellschaft für Krisenmanagement e.V. (DGfKM).
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