DGfKM
    Deutsche Gesellschaft
    für Krisenmanagement e.V.
Berufsverband und Netzwerk der
Krisen-, Notfall- und Katastrophenmanager,
Business Continuity Manager, Compliance-,
Insolvenz- und Restrukturierungsmanager
 

Aufnahmeantrag

Durch das Ausfüllen und Absenden des Antragsformulars beantragen Sie gemäß § 3 Absatz 2 der Satzung verbindlich die Aufnahme als Mitglied (m/w/d) in die Deutsche Gesellschaft für Krisenmanagement e.V. , den Berufsverband der Krisen-, Notfall- und Katastrophenmanager, Business Continuity Manager, Compliance-, Insolvenz- und Restrukturierungsmanager (jeweils m/w/d). 

Mit dem Absenden des Aufnahmeantrags versichern Sie, dass Ihre dort gemachten Angaben vollständig und sachlich richtig sind. Außerdem erkennen Sie die Satzung des Vereins in allen Punkten verbindlich an und sind bereit, die Ziele des Vereins wirksam zu unterstützen.

Was kostet die jährliche Mitgliedschaft im Berufsverband?

Die Höhe des Mitgliedsbeitrags richtet sich nach der gewählten Variante. Erfolgt die Aufnahme in die DGfKM e.V. unterjährig, wird der anteilige Mitgliedsbeitrag auf Monatsbasis berechnet. Zusätzlich erhebt die DGfKM e.V. eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von EUR 100,- von jedem Neumitglied.

  • Standard-Mitgliedschaft mit einem Print-Abo der Fachzeitschrift KSI für EUR 250,- pro Mitglied und Jahr
  • Firmen-Mitgliedschaft mit einem Print-Abo der Fachzeitschrift KSI für EUR 500,- pro Mitglied und Jahr
  • Basis-Mitgliedschaft ohne Print-Abo für EUR 150,- pro Mitglied und Jahr

Bei einer Firmen-Mitgliedschaft kann das namentliche Mitglied des Berufsverbandes die Teilnahme an einem Lehrgang, Kongress, Netzwerktreffen etc. (beispielsweise bei persönlicher Verhinderung) an eine beliebige andere Person aus der gleichen Organisation zu den gleichen rabattierten DGfKM-Konditionen übertragen.

Weitere Informationen zur Fachzeitschrift KSI können hier abgerufen werden.

Wer kann Mitglied im Berufsverband werden?

Persönliche Mitglieder können ausschließlich Fach- und Führungskräfte aus Industrie- und Dienstleistungsunternehmen, Banken und Versicherungen, Verbänden, öffentlichen Einrichtungen und der Wissenschaft werden. Privatpersonen und Studierende werden nicht als Mitglieder aufgenommen.

Die Vereinsmitglieder müssen vor ihrer Aufnahme über mehrjährige Erfahrung im krisennahen Bereich verfügen und ihrerseits juristische Personen, Personenmehrheiten oder Personenvereinigungen mit Sitz in Deutschland, Österreich, der Schweiz oder Liechtenstein im Berufsverband repräsentieren.

Welche Regeln gelten für beratende Mitglieder?

Für Vereinsmitglieder aus Beratungsberufen (Unternehmensberater, IT-Berater, Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Notare, Interim-Manager, PR-Berater etc. - jeweils m/w/d) gelten verschärfte Aufnahmebedingungen und höhere Mitgliedsbeiträge.

Dieser Personenkreis muss vor einer Aufnahme in den Berufsverband gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 der Satzung das Aufnahmeverfahren für das Partnerprogramm erfolgreich durchlaufen haben. Da dieses sehr gefragt und aktuell ausgelastet ist, lassen sich Interessenten bitte per formloser E-Mail an die Geschäftsstelle auf die Warteliste setzen. 

Hinweise zum Datenschutz

Durch entsprechendes Ankreuzen im Antragsformular (siehe unten) bestätigen Sie, dass Sie die Datenschutzerklärung der DGfKM e.V. zur Kenntnis genommen haben (einschließlich des Rechts auf Widerspruch) und willigen ein, dass Ihre Mitgliedsdaten gemäß Antragsformular entsprechend den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vom Berufsverband gespeichert, verarbeitet und zum Zwecke der berufsständischen Information per E-Mail und Briefpost durch die Geschäftsstelle des Berufsverbandes und beauftragte Dritte (z.B. Erich Schmidt Verlag für den Versand der Zeitschrift KSI) genutzt werden dürfen.

Antragsformular

Persönliches Mitglied

Anrede (Pflichtfeld)

Vorname (Pflichtfeld)

Familienname (Pflichtfeld)

Geburtsdatum (Pflichtfeld)

Mitgliedschaftsvariante (siehe oben, Pflichtfeld)

  Standard-Mitgliedschaft (Jahresbeitrag: EUR 250,-)
  Firmen-Mitgliedschaft (Jahresbeitrag: EUR 500,-)
  Basis-Mitgliedschaft ((Jahresbeitrag: EUR 150,-)

Arbeitgeber (zugleich Rechnungsanschrift)

Unternehmen / Institution (mit Rechtsform, Pflichtfeld)

Abteilung

Funktion (Pflichtfeld)

Straße (Pflichtfeld)

Hausnummer (Pflichtfeld)

Postleitzahl (Pflichtfeld)

Ort (Pflichtfeld)

Land (Pflichtfeld)

Telefon (mit Vorwahl, Pflichtfeld)

Telefax (mit Vorwahl)

Internet

E-Mail (Pflichtfeld)

Datenschutz (Pflichtfeld)

  Die Hinweise zum Datenschutz und zur Datennutzung (siehe oben) habe ich gelesen, verstanden und akzeptiert.

Anmerkungen (z.B. abweichende Lieferanschrift für die Zeitschrift)

Krisennavigator

Kurzprofil

Aufnahmeantrag

Neumitglieder

Herzlich willkommen.

Michael Lübke,
Evos Hamburg GmbH, Hamburg

Thomas Theisejans,
Deutsche Bahn AG, Berlin

Martin Vollmer,
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Lünen

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Was kostet die jährliche Mitgliedschaft im Berufsverband?

Die Höhe des Mitgliedsbeitrags richtet sich nach der gewählten Variante. Erfolgt die Aufnahme in die DGfKM e.V. unterjährig, wird der anteilige Mitgliedsbeitrag auf Monatsbasis berechnet. Zusätzlich erhebt die DGfKM e.V. eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von EUR 100,- von jedem Neumitglied.

Bei einer Firmen-Mitgliedschaft kann das namentliche Mitglied des Berufsverbandes die Teilnahme an einem Lehrgang, Kongress, Netzwerktreffen etc. (beispielsweise bei persönlicher Verhinderung) an eine beliebige andere Person aus der gleichen Organisation zu den gleichen rabattierten DGfKM-Konditionen übertragen.

Weitere Informationen zur Fachzeitschrift KSI können hier abgerufen werden.

Wer kann Mitglied im Berufsverband werden?

Persönliche Mitglieder können ausschließlich Fach- und Führungskräfte aus Industrie- und Dienstleistungsunternehmen, Banken und Versicherungen, Verbänden, öffentlichen Einrichtungen und der Wissenschaft werden. Privatpersonen und Studierende werden nicht als Mitglieder aufgenommen.

Die Vereinsmitglieder müssen vor ihrer Aufnahme über mehrjährige Erfahrung im krisennahen Bereich verfügen und ihrerseits juristische Personen, Personenmehrheiten oder Personenvereinigungen mit Sitz in Deutschland, Österreich, der Schweiz oder Liechtenstein im Berufsverband repräsentieren.

Welche Regeln gelten für beratende Mitglieder?

Für Vereinsmitglieder aus Beratungsberufen (Unternehmensberater, IT-Berater, Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Notare, Interim-Manager, PR-Berater etc. - jeweils m/w/d) gelten verschärfte Aufnahmebedingungen und höhere Mitgliedsbeiträge.

Dieser Personenkreis muss vor einer Aufnahme in den Berufsverband gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 der Satzung das Aufnahmeverfahren für das Partnerprogramm erfolgreich durchlaufen haben. Da dieses sehr gefragt und aktuell ausgelastet ist, lassen sich Interessenten bitte per formloser E-Mail an die Geschäftsstelle auf die Warteliste setzen. 

Hinweise zum Datenschutz

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Antragsformular

Persönliches Mitglied

Anrede (Pflichtfeld)

Vorname (Pflichtfeld)

Familienname (Pflichtfeld)

Geburtsdatum (Pflichtfeld)

Mitgliedschaftsvariante (siehe oben, Pflichtfeld)

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  Basis-Mitgliedschaft ((Jahresbeitrag: EUR 150,-)

Arbeitgeber (zugleich Rechnungsanschrift)

Unternehmen / Institution (mit Rechtsform, Pflichtfeld)

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Straße (Pflichtfeld)

Hausnummer (Pflichtfeld)

Postleitzahl (Pflichtfeld)

Ort (Pflichtfeld)

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Telefon (mit Vorwahl, Pflichtfeld)

Telefax (mit Vorwahl)

Internet

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Datenschutz (Pflichtfeld)

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Anmerkungen (z.B. abweichende Lieferanschrift für die Zeitschrift)

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